| Was ist ein Freistellungsauftrag und warum sollte man ihn einreichen |
| Geschrieben von: b0zen |
| Sonntag, den 07. Januar 2007 um 23:42 Uhr |
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Guten Tag liebe Nicht-Finanzexperten, im neuen Jahr starte ich die Offensive "Qualitätsinformationen". Mein erster Beitrag dazu soll das Thema "Freistellungsauftrag" erläutern. Fragen wir mal Wikipedia, was das überhaupt sein soll: "Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug freizustellen. Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Zinserträge darüber hinaus, dann müssen die Banken 30 Prozent der Zinserträge bzw. des Mehrbetrags an das Finanzamt abführen." Die Frage ist nun: Was macht jemand, der keine Steuererklärung abgibt? Die Antwort weiß ich auch nicht. Aber es steht fest, dass jeder der eine Steuererklärung abgibt, auch einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank stellen sollte, da ihm sonst von den ohnehin geringen Zinsen noch 30% abgezogen werden. Wer keinen Freistellungsauftrag bei der Bank einreicht, kann aber den zuviel abgezogenen Betrag zurück erhalten, wenn er bei der Steuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen angibt. Das Thema wurde jetzt wirklich nicht erschöpfend geklärt, aber jeder dürfte einen Eindruck gewonnen haben. Weitere Informationen gibts bei eurem Steuerberater. Freistellungsauftrag der Citibank: http://www.citibank.de/downloads/doc/pdf/freistellung2007.pdf |










